Widerrufsrecht

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

(B2B — Großhandel & Institutionelle Belieferung)
Alpine-Orient Trading GmbH
Stand: 16. April 2026


1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Alpine-Orient Trading GmbH („Lieferant“) und ihren unternehmerischen Kunden („Käufer“).

Diese AGB gelten ausschließlich für Geschäfte zwischen Unternehmern (B2B). Verträge mit Verbrauchern (B2C) sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Abweichende Bedingungen des Käufers gelten nur, wenn sie vom Lieferanten ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

Mit der Auftragserteilung oder dem Abschluss eines Liefervertrags erkennt der Käufer diese AGB in vollem Umfang an.


2. Angebote & Vertragsabschluss

Alle Angebote des Lieferanten sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden.

Ein Vertrag kommt erst zustande durch:

  • schriftliche Auftragsbestätigung des Lieferanten oder
  • Abschluss eines unterzeichneten Liefervertrags

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers finden keine Anwendung, es sei denn, der Lieferant stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.


3. Produkte & Spezifikationen

Alle Produkte unterliegen saisonalen Schwankungen, landwirtschaftlichen Bedingungen sowie Lieferkettenrisiken.

Der Lieferant ist berechtigt:

  • gleichwertige oder qualitativ gleichwertige Ersatzprodukte zu liefern
  • Verpackung oder Größen aus logistischen oder regulatorischen Gründen anzupassen

Soweit möglich, wird der Käufer vorab informiert.


4. Preise & Zahlungsbedingungen

  • Alle Preise verstehen sich in EUR, exklusive Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben
  • Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde

Bei Zahlungsverzug:

  • Verzugszinsen gemäß § 456 UGB
  • derzeit: 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz

Zusätzlich gilt:

  • Der Lieferant ist berechtigt, weitere Lieferungen bei Zahlungsverzug auszusetzen
  • Der Lieferant kann Vorauszahlungen oder Sicherheiten (z. B. Bankgarantien) verlangen

Preisanpassungen:
Bei laufenden Verträgen ist der Lieferant berechtigt, Preise anzupassen bei:

  • steigenden Rohstoffkosten
  • Änderungen der Transport- oder Logistikkosten
  • Wechselkursschwankungen
  • regulatorischen Änderungen

→ mit 30 Tagen schriftlicher Vorankündigung


5. Lieferung & Erfüllung

Es gelten die im jeweiligen Vertrag vereinbarten Incoterms® 2020 (z. B. EXW, DAP, CIF).

  • Liefertermine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt
  • Teillieferungen sind zulässig

Gefahrenübergang:
Die Gefahr geht auf den Käufer über:

  • bei Übergabe an den Transporteur oder
  • gemäß vereinbartem Incoterm

Der Lieferant haftet nicht für Verzögerungen durch:

  • Transportunternehmen
  • Zollabfertigung
  • Fälle höherer Gewalt

6. Prüfung & Abnahme

Der Käufer ist verpflichtet:

  • die Ware unverzüglich nach Lieferung zu prüfen
  • Mängel innerhalb von 5 Werktagen schriftlich anzuzeigen

Die Mängelanzeige muss enthalten:

  • genaue Beschreibung des Mangels
  • idealerweise fotografische Nachweise (bei verderblicher Ware besonders empfohlen)

Erfolgt keine fristgerechte Anzeige, gilt die Ware als ordnungsgemäß angenommen.


7. Gewährleistung & Haftung

Der Lieferant gewährleistet, dass die Ware zum Zeitpunkt der Lieferung den vereinbarten Spezifikationen entspricht.

Bei verderblicher Ware gilt:

  • Lagerung und Haltbarkeit liegen nach Lieferung in der Verantwortung des Käufers

Gewährleistungsansprüche beschränken sich auf:

  • Ersatzlieferung oder
  • Gutschrift (nach Wahl des Lieferanten)

Haftungsbeschränkung:

  • Keine Haftung für indirekte Schäden oder entgangenen Gewinn
  • Gesamthaftung begrenzt auf den Rechnungswert der betroffenen Lieferung

Dies gilt im gesetzlich zulässigen Umfang.


8. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Lieferanten.

Der Käufer ist nicht berechtigt, die Ware zu:

  • verpfänden
  • abtreten
  • belasten

Bei Weiterverkauf tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Weiterverkauf zur Sicherung an den Lieferanten ab.


9. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit hinsichtlich:

  • Preise
  • Lieferbedingungen
  • sämtlicher geschäftlicher Informationen

Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung.


10. Höhere Gewalt (Force Majeure)

Keine Partei haftet für Nichterfüllung aufgrund von Ereignissen außerhalb ihrer Kontrolle, insbesondere:

  • Naturkatastrophen
  • Pandemien
  • Krieg oder politische Instabilität
  • behördliche Maßnahmen
  • Störungen der Lieferkette

Die betroffene Partei hat die andere unverzüglich zu informieren.

Dauert ein solches Ereignis länger als 60 Tage, kann jede Partei den betroffenen Vertrag kündigen.


11. Anwendbares Recht & Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Ausschließlicher Gerichtsstand:
Wien, Österreich


12. Änderungen der AGB

Der Lieferant behält sich vor, diese AGB mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich zu ändern.

Die Fortsetzung der Geschäftsbeziehung gilt als Zustimmung zu den geänderten Bedingungen.


13. Kontakt

Alpine-Orient Trading GmbH
Gertrude-Fröhlich-Sandner-Straße 2-4 / Turm 9
1100 Wien, Österreich

Tel.: +43 676 661 3561
E-Mail: office@alpineorient.at

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